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Kanzlei
Hahn & Kroll

Rechtsanwälte und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Bundesallee 192
10717 Berlin

Tel 030. 213 20 28/29
Fax 030. 218 16 53

info@kanzlei-hahn-kroll.de

www.kanzlei-hahn-kroll.de

Geschichte der Kanzlei

Kurz nach dem Krieg gründete der renommierte Berliner Verkehrsrechtsanwalt Rudolf Galle, Jahrgang 1911, die Kanzlei. Schon bald hatte sie ihren Standort dort, wo sie ihn nach über einem halben Jahrhundert auch heute noch hat, an der Bundesallee 192, Ecke Güntzelstraße, in Berlin-Wilmersdorf.

1960/61 zog der ADAC als größte Interessenvertretung der Autofahrer in Deutschland treffenderweise direkt gegenüber in seine von Willy Kreuer neu gebaute Berlin-Zentrale.

1972, mit dem Eintritt des jungen Rechtsanwalts Horst-Dieter Hahn, Jahrgang 1943, in die Kanzlei, fand Rechtsanwalt Galle einen Juniorpartner, an den er seine menschliche und juristische Erfahrung weitergeben konnte. Die Kanzlei praktizierte dann als „Kanzlei Galle & Hahn“ über knapp zwei Jahrzehnte.

Ende 1990 trat Rechtsanwalt Galle in den Ruhestand und Rechtsanwalt Hahn führte die Kanzlei fort. Später unterstützen ihn der Rechtsanwalt Menander Soldan in den 90er Jahren und Axel Eggenstein ab 2001.

2010, mit dem Eintritt von Rechtsanwalt Leif Hermann Kroll, Jahrgang 1975, wird die Tradition der Kanzlei mit dem Schwerpunkt des Verkehrsrechts als „Kanzlei Hahn & Kroll“ fortgeführt. Indem sich Erfahrung und Beständigkeit mit junger Dynamik und Fortschritt verbinden, ist die Kanzlei seit mehr als einem halben Jahrhundert verläßlicher Ansprechpartner und Unterstützer der Mandantschaft in allen Fragen „rund ums Auto“ und weiteren Rechtsbereichen des Zivil- und Strafrechts.

Horst-Dieter Hahn | Rechtsanwalt

Leif Hermann Kroll  | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Beide Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein