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Presse

Der Tagesspiegel vom 19.02.2010 - Recht: Im Trüben tauchen kann teuer werden

Sportunfälle und ihre Folgen: War man zu leichtsinnig, zahlen weder Arbeitgeber noch Versicherung

Link zum Artikel auf www.tagesspiegel.de

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Die Tageszeitung - taz vom 10.08.2008 - Riesen-Wels versaut Tauchern den Spaß

Der "Monster-Wels vom Schlachtensee" lockt so viele Taucher an, dass der Bezirk das Tauchen aus Umweltschutzgründen verbietet. Dagegen klagt ein Sporttaucher.

Link zum Artikel auf www.taz.de

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Der Tagesspiegel vom 19.02.2010 - Sportunfälle und ihre Folgen: War man zu leichtsinnig, zahlen weder Arbeitgeber noch Versicherung

Beim Bungee-Jumping den Adrenalinkick spüren, beim Klettern die eigenen Kräfte austesten oder beim Tauchen in unbekannte Tiefen hinabgleiten: Sportarten, bei denen man körperlich und psychisch an seine Grenzen geht, haben viele Anhänger. Wer dabei umsichtig ist, dürfte kaum zu Schaden kommen. Trotzdem beschäftigen sogenannte Risikosportarten regelmäßig die Gerichte. Muss der Arbeitgeber zum Beispiel nach einem Unfall Lohnfortzahlung leisten? Übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten? Und muss man sich selbst in Gefahr bringen, um verunglückten Kameraden zu helfen?

Auch bei Sportunfällen gilt: Wer danach nicht arbeiten kann, bekommt sechs Wochen weiter sein Gehalt.

So sieht es das Entgeltfortzahlungsgesetz vor. „Voraussetzung ist aber, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet wurde“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Leif Hermann Kroll. „Es darf also kein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten zu dem Unfall geführt haben.“ Wann dies der Fall ist und wann nicht, dazu gibt es zahlreiche Gerichtsurteile. „Ein Verschulden liegt in der Regel vor, wenn jemand seine Kräfte deutlich übersteigt oder besonders leichtsinnig gegen anerkannte Regeln seines Sports verstößt“, fasst Rechtsanwalt Kroll die Entscheidungen zusammen.

Auch wenn der Unfall bei einer besonders gefährlichen Sportart passiert, ist eigenes Verschulden anzunehmen, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG). Aber welcher Sport ist besonders gefährlich? Paragliding, Eisschwimmen, Basejumping? „Wenn das Verletzungsrisiko auch für einen gut trainierten Sportler nicht auszuschließen ist“, zitiert Kroll die obersten Arbeitsrichter. Soweit die Theorie. „Bis heute hat das BAG als oberste Instanz aber in keinem veröffentlichten Fall einen Sport als besonders gefährlich eingestuft.“ Ausdrücklich von der Liste gestrichen haben die Richter dagegen Fußball, Amateurboxen, Motorradfahren, Drachenfliegen und – man höre und staune – Fingerhakeln.

Die Behandlungskosten nach einem Unfall übernimmt in der Regel die Krankenkasse, auch bei Risikosportarten. Einige Versicherer winken allerdings schon hier ab. Und: „Folge-Operationen wie Schönheits-OPs bei Verbrennungen oder Narben, werden nur in Ausnahmefällen von der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung übernommen“, sagt Stefan Albers, Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater. Bei Privatversicherten gelte das auch für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen. Die Gesetzliche sehe dagegen Leistungen für Kuren und Reha vor. Aber: Auch bei der Krankenversicherung kann Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit zum Leistungsausschluss führen.

Wer regelmäßig einen riskanten Sport betreibt, sollte sich zusätzlich privat absichern, zum Beispiel mit einer Unfallversicherung, rät Stefan Albers. Das Risiko, seinen Job nicht mehr ausüben zu können, deckt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer lebenslangen Rente ab. Soll im Todesfall die Familie abgesichert werden, macht eine Risiko-Lebensversicherung Sinn.

Beim Abschluss von Versicherungen sollte man bei der Wahrheit bleiben und riskante Sportarten auf Nachfrage angeben. „Meist führt das zwar zu einem Risikozuschlag oder unter Umständen sogar zur Ablehnung des Antrags“, weiß Albers. „Andererseits gefährdet man mit falschen Angaben den Versicherungsschutz.“ Jurist Kroll, selbst passionierter Sporttaucher, rät allerdings dazu, sich nicht von vornherein auf einen Zuschlag einzulassen. „Das Tauchsportrisiko decken viele Versicherungen zum Beispiel ohne Aufpreis ab.“

Egal ob Tauchen, Bergsteigen oder Tandemspringen: „Wann immer zwei oder mehr Personen einen Sport gemeinsam ausüben, bilden sie eine sogenannte Gefahrengemeinschaft“, macht Leif Hermann Kroll auf eine weitere Problematik aufmerksam. Deren Mitglieder müssen sich gegenseitig helfen – und zwar über das normale Maß hinaus und auch, wenn sie sich dadurch bis zu einem gewissen Grad selbst gefährden. Ganz besonders gilt das für erfahrene Sportler, die mit Neulingen unterwegs sind. „So wird man von einem Tauchlehrer verlangen können, dass er seinem Schüler folgt, wenn dieser an einer Steilwand ,abstürzt‘ “, gibt Kroll ein Beispiel. In einem anderen Fall hatte ein erfahrener Taucher seine weniger erfahrene Partnerin im flacheren Wasser zurückgelassen, um tiefer zu tauchen, was vorher auch so abgesprochen war. Dort ertrank die Frau. Die Folge war eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung (Landgericht Darmstadt, AZ 34 Ls – 7 Ns).

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taz vom 10.08.2008 - Riesen-Wels versaut Tauchern den Spaß

Der "Monster-Wels vom Schlachtensee" lockt so viele Taucher an, dass der Bezirk das Tauchen aus Umweltschutzgründen verbietet. Dagegen klagt ein Sporttaucher.

Das tiefe Abtauchen, sich treiben lassen, allein sein. Leif-Hermann Kroll genießt sein Dasein als Sporttaucher. Doch er hat ein Problem: Seit kurzem ist verboten, was schon vorher nicht erlaubt war: Tauchen in Berliner Gewässern. "Schuld ist dieses unsägliche Monster", klagt Kroll. 

Dieses unsägliche Monster ist ein großer Wels. Ein sehr großer Wels. Nachdem im Juli 2007 ein Angler ein 1,70 Meter großes Exemplar aus dem Schlachtensee gezogen hatte, wurde der bärtige Fisch in diesem Sommer wieder zum Ereignis. Ein Riesenwels soll eine Schwimmerin im selben See gebissen haben. "Der Monster-Wels beißt nur Frauen", titelte die Boulevardzeitung B.Z. Der Beweis war erbracht, dass kolossale Fische im Schlachtensee hausen. Hobbytaucher pilgerten herbei, ein Tauchtourismus setzte ein. Angler beschwerten sich. Das wurde Kroll und den anderen Sporttauchern in der Hauptstadt zum Verhängnis.

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wollte sich des überholten Images entledigen, dass die bürokratischen Mühlen langsam mahlten - und handelte blitzartig: Das Sporttauchen in Schlachtensee und Krummer Lanke wurde nicht mal einen Monat nach dem Biss verboten. So vermeldet im Amtsblatt vom 11. Juli. Grund: die vermeintliche Zerstörung der Flora und Fauna durch die Taucher.

Norbert Schmidt, Sport-Bezirksstadtrat, begründet das Vorgehen: "Nachdem wir unser Ungeheuer von Loch Ness, den Wels, hatten, war täglich die dreifache Menge an Tauchern im Schlachtensee." Vorher drei bis vier, später zwölf. Das Umweltamt wurde aktiv und fand heraus: Das Tauchen mit Gerät war schon vorher nicht erlaubt. "Das haben wir nur noch einmal im Amtsblatt veröffentlicht - nun ist es verboten." Für Schmidt, der die derzeit im Urlaub weilende Umweltstadträtin Anke Otto vertritt, ein ganz normaler Vorgang.

Aber wie zerstören die Taucher die Flora und Fauna? "In jedem See lagern sich Schadstoffe auf dem Grund ab", erklärt Schmidt, "und die werden von den Tauchern aufgewirbelt - das lässt sich überhaupt nicht vermeiden." Deswegen seien die vielen Badegäste an Schlachtensee und Krummer Lanke auch weniger umweltbelastend. Die tiefen Ablagerungen erreichen sie nicht. Außerdem werde ja nur ein geringer Teil des Sees von Schwimmern genutzt. Die Sporttaucher dagegen würden den See in seiner ganzen Tiefe und Breite durchqueren.

Für Kroll ist die Begründung des Bezirks absurd: "Phosphate, die gefährlich sein könnten, liegen so tief im Sediment. Da buddelt doch keiner!" Durch die Flossenbewegungen würden zwar Sand und Schlamm aufgewirbelt, aber nur sehr wenig. Und nur von den obersten Schichten. "Der Taucher ist doch von Natur aus bemüht, nichts aufzuwirbeln, er sieht dann schließlich nichts", erklärt Kroll. "Das führt doch seinen Tauchgang ad absurdum."

Rechtsanwalt Kroll hat Widerspruch eingelegt. Zunächst gegen die sofortige Vollziehung des Verbots und darüber hinaus gegen die Untersagung generell. Er pocht auf das Gewohnheitsrecht: "Seit Jahrzehnten wird in Berliner Seen getaucht, keiner wusste, dass das verboten ist." Es gebe sogar einen Tauchreiseführer für Berlin. Alle, die wie Kroll Widerspruch eingelegt haben, dürfen erstmal weiter auf Tauchstation gehen, die anderen nicht. Auch das ist für Kroll "absurd".

Für ihn sind die Angler am plötzlichen Vollzug des Verbots schuld. "Angler verhalten sich zu Tauchern wie Manta- zu GTI-Fahrern", scherzt Kroll. Freundschaft ausgeschlossen. Dabei hatten die Sporttaucher in den vergangenen Jahren zusammen mit den Anglern den Schlachtensee von Gerümpel gereinigt. Bei einem generellen Tauchverbot fiele das künftig aus. Die Gefahr sieht auch Schmidt: "Vielleicht sagen die Taucher bei der nächsten Anfrage, dass ihr Bezirkspolitiker mal schön selbst die Fahrräder rausholen könnt." Er will vermitteln - und Kroll weiter tauchen. Er darf ja. Er hat Widerspruch eingelegt.